Bebauungsplan-Verfahren 11-47c
Die wesentlichen Planungsziele des Bebauungsplans 11-47c sind
- die Reaktivierung innerstädtischer Brachflächen und die Wiederherstellung der städtebaulichen Ordnung,
- der Erhalt und die Entwicklung von Gewerbegebieten,
- die Sicherung einer Kleingartenanlage,
- der Erhalt und die Erweiterung der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sowie
- der Erhalt von Baudenkmalen.
Die Behördenbeteiligung im Laufe des Bebauungsplanverfahrens 11-47 stellt den vorerst letzten Prozess der Entwicklungen und Planungen im jetzigen Geltungsbereich des 11-47c dar.