Bebauungs und Freiraumkonzept

Bebauungs- und Freiraumkonzept der Städtebaulichen Leitlinien „Karlshorst-West/ Blockdammweg“

Städtebauliche Leitlinien „Karlshorst-West/Blockdammweg“

Im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens wurden 2008 die „Städtebaulichen Leitlinien Karlshorst-West/Blockdammweg“ von der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg beschlossen. Ziel der städtebaulichen Leitlinien ist es, das Gebiet neu zu ordnen und damit eine positive Entwicklung als lebendiges Quartier mit Gewerbe- und Wohnnutzungen und öffentlichen Grünflächen zu ermöglichen. Mit den städtebaulichen Leitlinien für Karlshorst-West hat das Bezirksamt Lichtenberg bereits eine gute Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes geschaffen.

Folgende Leitlinien wurden am 18.12.2008 von der Bezirksverordneten-Versammlung beschlossen:

  • Schaffung einer attraktiven Wohnbebauung im Anschluss an das Prinzenviertel mit einem nördlich flankierenden, vielseitig nutzbaren Grünzug in Verlängerung des Seeparks,
  • Schaffung eines von der Wohnnutzung durch den Grünzug getrennten Gewerbe- und Industriequartiers beiderseits des Blockdammwegs,
  • Neuverlegung der Hoch- bzw. Höchstspannungsleitungen als Erdleitung,
  • Ausbau und Neugestaltung des Hönower Wiesenwegs und der Trautenauer Straße,
  • Freilegung des Hohen Wallgrabens und die naturnahe Gestaltung eines gewässerbegleitenden Grünzugs,
  • Schaffung von Retentionsräumen (naturnahe Flächen zur Hochwasserrückhaltung) entlang des Hohen Wallgrabens,
  • Anlage eines attraktiv gestalteten, durchgehenden Grünzugs von der Wuhlheide über den Spreepark zur Kleingartenanlage „Am E-Werk“ und weiter zur Spree,
  • Schaffung von Wegeverbindungen zwischen Prinzenviertel und Spree, entlang des Hohen Wallgrabens und entlang der ehemaligen Industriebahntrasse,
  • Verlegung der Gartenarbeitsschule an einen in das Gesamtkonzept „Karlshorst-West/ Blockdammweg“ integrierten Standort,
  • Gestaltung attraktiver Straßenräume durch neue Baustrukturen am Blockdammweg und an der Trautenauer Straße,
  • dabei die Erhaltung und Integration der Denkmale auf dem Gelände der ehemaligen Gasanstalt nach Feststellung der aktuell schützenswerten Substanz und
  • Minimierung der städtebaulichen Auswirkungen einer eventuellen Kraftwerksmodernisierung oder eines Kraftwerksneubaus durch zeitnahe Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans.
  • Die Variante Energiepark wird nur ohne Bau eines Kühlturmes weiterverfolgt.
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